Anträge

21. September 2023

Antrag

 

Die SPD-Fraktion beantragt

  1. Die Initiierung eines Ideenwettbewerbs zur Ausarbeitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Vorentwurfs für die Transformation des Rossmarkts und der ehemaligen Herrschaftsmühle im Einklang mit dem Gesamtstädtischen Entwicklungskonzept von 2018.
  2. Vor dem Wettbewerb sollen Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, um als inspirierende Quelle für Ideen zu dienen.
  3. Die Ergebnisse der Seniorenumfrage von 2022 sollen als maßgebliche Kriterien im Auslobungstext berücksichtigt werden.

Begründung

Zu 1) Der Gemeinderat erkennt die einzigartige Identität des Rossmarkts und des Areals der ehemaligen Herrschaftsmühle aufgrund ihrer historischen Bedeutung. Diese Identität soll als Grundlage für zukünftige städtebauliche Entwicklungen genutzt werden. Durch das Verfahren streben wir eine Aufwertung des Gebiets an, indem wir die Attraktivität innerhalb der Stadt steigern und den öffentlichen Raum gestalten. Unser Ziel ist die Erschaffung eines charakteristischen und ansprechenden Quartiers in der Altstadt.

Zu 2) Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass engagierte Bürger*innen gerne an der Umsetzung bedeutender Bauprojekte und der Gestaltung öffentlicher Räume in ihrer Stadt teilhaben möchten. Besonders in Fragen, die die prägende Identität der Stadt betreffen und die als Grundlage für die Aufgabenstellung dienen sollen, ist ihre Mitwirkung von besonderer Bedeutung.

Zu 3) Im Jahr 2022 wurde in Kenzingen eine Seniorenumfrage durchgeführt. Von den verteilten 1500 Fragebögen beteiligten sich 32%. Die Integration dieser Ergebnisse in den Auslobungstext wird dazu beitragen, den Wettbewerbsergebnissen eine höhere Akzeptanz zu verleihen.

27. August 2023

Antrag

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, folgende Spiel- und Aufenthaltsplätze mittels zusätzlicher Baumanpflanzungen zu beschatten und die Resilienz der Schulhöfe in der Kernstadt und den Ortsteilen zu evaluieren:

  • Franzosenstraße
  • Herbolzheimer Pfad
  • Platz im Heimlinsbühl
  • Spielgelände an der Hecklinger Landstraße
  • St. Peter Straße

Begründung

 

Im Zuge der Umgestaltung zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortszentren haben Kommunen die Möglichkeit, Fördermittel zu nutzen, um zusätzlichen Schatten an Spiel- und Aufenthaltsplätzen zu schaffen. Diese finanzielle Unterstützung kann gemäß dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Anspruch genommen werden und Anträge dafür können bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden.

27. August 2023

Anträge zum Haushalt 2024

Gelder für eine gutachterliche Bewertung des Baumbestands auf dem Kirchplatz in den Haushalt 2024 einzustellen.

 

Begründung:

 

Bei der letzten großen Sanierung des Kirchplatzes (um 1960) wurden um das Kirchengebäude herum Linden angepflanzt. Wir profitieren heute davon, die Bäume stellen eine „grüne Lunge“ in diesem Teil der Altstadt dar. Ihre ökologische Funktion ist unübersehbar, deshalb müssen wir sorgsam mit ihnen umgehen. Eine rechtzeitige Beurteilung des Zustands der Bäume durch Fachleute halten wir für wichtig.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen geschätzt

 Haushaltsmittel: 10.000€

 

 

Gelder für pflegerische Sofortmaßnahmen auf dem Kirchplatz in den Haushalt 2024 einzustellen.

 

Begründung:

 

Die SPD-Fraktion unterstützt den Vorschlag des Arbeitskreises Stadtentwicklung ein gebietsbezogenes städtebauliches Gesamtkonzept für das Kirchplatzareal in Auftrag zu geben. Da aber nicht davon ausgegangen werden kann, dass bis zum Stadtfest 2024 Veränderungen sichtbar sein werden, fordern wir Haushaltsmittel für pflegerische Sofortmaßnahmen einzustellen. Unter pflegerischen Sofortmaßnahmen verstehen wir Entfernung der Hainbuchenhecke, Baumpflege, optische Aufwertung des Bunkereingangs durch einen Lesetisch mit Informationen zur Geschichte des Kirchplatzes.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen geschätzt

Haushaltsmittel: 20.000€

 

 

Gelder für ein städtebauliches Gesamtkonzept für den Kirchplatz in den Haushalt 2024 einzustellen.

 

Begründung:

 

Der Hauptanziehungspunkt des Kirchplatzes ist die katholische Pfarrkirche. Sie ist das älteste Gebäude der Stadt und stellt mit ihren zwei Türmen etwas Besonderes dar. Der sie umgebende Kirchplatz hat seine ursprüngliche Funktion, Begräbnisstätte für die mittelalterliche Kenzinger Bevölkerung zu sein, längst eingebüßt. Die letzte große Umgestaltung um 1960 verwandelte weite Teile des Areals in Parkbuchten für Autos. Diese Veränderung hat dem Platz nicht gutgetan. Der sozio-ökonomische Strukturwandel unserer Gesellschaft verlangt eine Neuinterpretation des Kirchplatzes. Mit dem historischen Gebäude- und dem hohen Baumbestand hat er ein großes Potential um zu einem attraktiven, multifunktionalen Identifikationsort in der Stadt zu werden. Die Antwort, um dies zu erreichen, kann nur heißen, den Platz zu einem Ort der Begegnung mit Aufenthaltsqualität für Einheimische und Touristen zu entwickeln, was wiederum bedeutet, er muss umgestaltet werden, damit er seine neue Funktion optimal erfüllen kann. Folgende Punkte sollten in dem Konzept eine besondere Berücksichtigung finden:

 • Verkehrsführung. Einrichtung eines Einbahnverkehrs um die Kirche herum, bei gleichzeitiger Entwidmung der Einbahnstraßen Pfarrgasse und Eichgasse, dadurch Schaffung von Flächenreserven im östlichen Kirchplatzbereich.

 • Ruhender Verkehr und Stadtgestaltung. Wegfall von 6 Parkplätzen beim Pfarrhaus und Niveauangleichung des Geländes zwischen Kirchengebäude und südlicher Wohnbebauung, um die Verbindung von Kirche und Pfarrhaus deutlicher hervorzuheben.

 • Stadtgestalterische Qualität. Betonung des Platzcharakters im Bereich Rathaus/Kirche (Westseite) durch Niveauangleichung und Aufhebung der Zonierung.

 • Verbesserung der Barrierefreiheit Umgestaltung des Kirchvorplatzes zur Verbesserung der Barrierefreiheit, bei gleichzeitiger Schaffung eines differenzierten Angebots für unterschiedliche Nutzungen. Aus ökologischen Gründen sollte Sickerasphalt zum Einsatz kommen.

 • Bewertung der Grünstruktur unter Beachtung ihrer ökologischen Funktion für die Altstadt. Will man eine nachhaltige und damit auf lange Sicht kostengünstige Entwicklung einleiten, ist ein gebietsbezogenes städtebauliches Gesamtkonzept unverzichtbar.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen geschätzt

Haushaltsmittel: 30.000€

 

 

Erhöhung der bisherigen Vereinsförderung.

 

Begründung:

 

Weil es ab 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben wird und die Vereine wichtige Partner bei der Umsetzung sein werden, beantragen wir eine zeitnahe Erhöhung der Vereinsförderung.

1. Steigerung des Sockelbetrags um 25% der bisherigen jährlichen Vereinsförderung weil sich unsere Vereine in den letzten Jahren trotz schwieriger Situationen (Coronakrise, massive Kostensteigerung, Inflation etc.) stetig weiterentwickelt und ihre Angebote angepasst haben. Dies erfordert zusätzliche finanzielle Mittel, um die Qualität der Veranstaltungen, Trainings- und Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Die Erhöhung des Sockelbetrags wird eine Verstetigung der Qualitätsverbesserung zur Folge haben.

2. Sonderförderung der Jugendarbeit, 50€ pro Kind und Jugendlichen pro Jahr zur Verminderung finanzieller Hürden für die Teilnehmer.

Die Jugendarbeit ist ein zentraler Bestandteil in unserer Vereinslandschaft und trägt maßgeblich zur Persönlichkeitsentwicklung, der sozialen Integration, der kulturellen, musischen und sportlichen Aktivität bei. Zusätzliche Gelder erleichtern den Vereinen Maßnahmen, wie Schulungen, Trainings- und Probelager und Freizeitaktivitäten.

Die Vorteile dieser Sonderförderung für die Jugendarbeit sind vielfältig:

• Förderung von Teamgeist und sozialer Integration unter den jungen Menschen.

• Bereitstellung von qualitativ hochwertiger Ausbildung und Betreuung durch erfahrene Trainer*innen und Anleiter*innen.

• Schaffung von Anreizen für eine gesunde und aktive Lebensweise von Kindern und Jugendlichen.

• Langfristige Investition in die Zukunft unserer Vereine und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir empfehlen darüber hinaus die Ausarbeitung einer Richtlinie für ein künftiges Förderprogramm. Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Haushaltsmittel: sind durch die Kämmerei zu ermitteln

 

 

Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen u.a. die Überprüfung von Standorten zur Installation von Trinkwasserbrunnen im gesamten Stadtgebiet sowie in den drei Ortsteilen Nordweil, Bombach und Hecklingen.

 

Begründung:

 

Zur Erhaltung der Gesundheit und des Wohlbefindens unserer Bürger*innen während heißer Perioden müssen unserer Meinung nach verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Die Errichtung von Refill-Stationen und Trinkwasserspendern, letztere im Bereich von Spielplätzen und Schulhöfen aber auch die Ortsteile sind im Hinblick auf Radlertourismus zu berücksichtigen. Frisches Trinkwasser schützt bei großer Hitze vor negativen gesundheitlichen Folgen und muss für alle gut erreichbar sein.

Auch die Ausweisung kühler Rückzugsorte und die zusätzliche Verschattung stark frequentierter Bereiche gehören zu den Präventivmaßnahmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen geschätzt

Haushaltsmittel: 20.000€

 

 

Neuanpflanzung von insgesamt 200 Bäumen in der Stadt Kenzingen und den zugehörigen Ortsteilen, wobei der Fokus auf innerstädtische Standorte gelegt werden soll.

 

Begründung:

 

Diese Maßnahme dient nicht nur der ästhetischen Verschönerung unserer Stadt, sondern bietet auch erhebliche Vorteile für das Mikroklima, den Hitzeschutz und die nachhaltige Entwicklung.

1. Verbesserung des Mikroklimas. Bäume spenden Schatten und regulieren Temperaturen in städtischen Bereichen. Sie verdunsten Wasser, das führt zu einer natürlichen Kühlung der Umgebung und macht das städtische Klima angenehmer.

2. Hitzeschutz. Durch den verbreiteten Schatten wird die direkte Sonneneinstrahlung auf versiegelte Oberflächen reduziert. Dadurch sinkt die Hitzebelastung für die Bürger*innen.

3. Luftqualität und Gesundheit. Bäume spielen eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Luftqualität und der Minderung gesundheitlicher Belastungen, da sie CO2 absorbieren und Sauerstoff produzieren.

4. Ästhetik und Lebensqualität. Bäume verschönern das Stadtbild und erhöhen die Aufenthaltsqualität, ebenso wie zusätzliche Grünflächen. Zur Umsetzung schlagen wir die Zusammenarbeit mit Fachleuten für Stadtplanung und Landschaftsgestaltung vor, um eine ökologisch sinnvolle Bepflanzung sicherzustellen. Außerdem empfehlen wir Mittel für Folgekostenmaßnahmen und Aufklärungsarbeit einzustellen

Haushaltsrechtliche Auswirkungen geschätzt

Haushaltsmittel: 30.000€

22. September 2022

Antrag

Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt errichten, wie bereits vom ehemaligen Stadtrat  Bruno Strobel am 19.07.2018 beantragt. Die Stadt möge ein Konzept zur Errichtung und dem Betrieb von gut sichtbaren, erkennbaren und für alle Menschen gut erreichbaren Trinkbrunnen in der Kernstadt entwickeln.

 

Begründung

Die Verfügbarkeit von Trinkwasser war über Jahrhunderte ein öffentliches Gut. Gerade mit den immer mehr auftretenden Hitzewellen in den Sommern ist es unbedingt notwendig und sinnvoll, ausreichend zu trinken. Das Vorhandensein von Trinkbrunnen macht es allen Menschen möglich, ihren Durst in der warmen Jahreszeit einfach, ohne Kosten und ohne die Verursachung von Abfall zu stillen.

Die Bereitstellung von kostenfreiem Trinkwasser an öffentlich zugänglichen Plätzen ist dabei auch ein Mittel, um Personen aus allen sozialen Schichten eine Teilhabe am Leben an der Stadt zu ermöglichen. Den Durst unterwegs in der Stadt löschen zu können, darf keine Frage von verfügbarem Einkommen sein. Trinkbrunnen sollten zudem so gestaltet sein, dass sowohl Kinder, die sich bereits ohne Eltern in der Stadt bewegen – also ungefähr ab acht Jahren – als auch ältere oder in der Mobilität eingeschränkte Menschen ohne Schwierigkeiten dort trinken oder ein Gefäß füllen können.

Darüber hinaus erhöhen Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität in den Zentren der Städte und können dazu beitragen, mehr Besucher*innen in die Zentren der Stadt anzuziehen.

 

Quelle:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kampf-gegen-die-hitze-staedte-sollen-mehr-trinkwasser-brunnen-aufstellen.4bbcd914-82a8-4f9c-9940-92769d3f2ce3.html

 

Für die SPD Fraktion

Jürgen Beißinger

 

22. September 2022

Antrag

Die SPD-Fraktion beantragt ein Moratorium für den Bereich des gesamten Mühlenareals / E-Werk und den angrenzenden Roßmarktplatz.

Begründung

Am 28. Juli 2022 hat der Gemeinderat die Vergabe eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die südwestliche Altstadt beschlossen. Die städtebauliche Bedeutung dieses Bereichs mit dem Mühlenareal und seine einzigartige Lage, im Zentrum und gleichzeitig an der Elz gelegen, mit Potential eines Alleinstellungsmerkmals, ist evident.

Um das Gebiet der südwestlichen Altstadt für die Zukunft zu gestalten, bedarf es einer umfassenden und abgestimmten Planung. Wir sehen hierin für Kenzingen Chance und Glücksfall zugleich, diesen Bereich für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger zukunftsfähig zu entwickeln.

 

Für die SPD Fraktion

Robert J. Arnitz
Fraktionsvorsitzende

 

22. September 2022

Antrag

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, die Stelle eines Klimaschutzmanagers (KSM) für Kenzingen zu schaffen und schnellstmöglich zu besetzen.

Begründung

Die Wissenschaft prognostiziert uns, Sommer wie 2018 oder 2022, werden in Zukunft die Regel sein. Den Kommunen kommt bei der Bekämpfung des Klimawandels eine besondere Bedeutung zu.

Seit 2000 ist unsere Gemeinde auf diesem Gebiet aktiv. 2018 hat der Gemeinderat ein Klimaschutzkonzept beschlossen. Die darin empfohlenen Maßnahmen werden nach und nach abgearbeitet aber angesichts des Ernstes der Lage unserer Ansicht nach zu langsam. Warum ist das so? Es fehlt das Personal.

Zahlreiche Kommunen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft haben KSM eingestellt, weil sie erkannt haben, dass es sinnvoll und notwendig ist, das Thema Klimaschutz in der Kommune von einer eigens dafür zuständigen Person bearbeiten zu lassen. Die strategische Einbindung des Klimaschutzes in die Verwaltung ist ein Erfolgsfaktor. Klimaschutz hat nicht nur einen ökologischen Nutzen, sondern auch einen ökonomischen Nutzen für die Gemeinde.

Das Öko-Institut in Freiburg ist in einer Auftragsstudie für das Bundesumweltamt zu dem Ergebnis gekommen: Kommunales Klimaschutzmanagement lohnt sich.

Die Studie legt anhand der eingeworbenen Fördermittel dar, welchen Effekt KSM in ihren Kommunen erzielen können. Vor allem kleinere Gemeinden setzen doppelt so viele Projekte um und nutzen nahezu fünfmal so viele Fördergelder wie vergleichbare Kommunen ohne eigene Zuständigkeit für den Klimaschutz.

Quellen:

https://www.oeko.de/presse/archiv-pressemeldungen/presse-detailseite/2022/kommunales-klimaschutzmanagement-lohnt-sich

Wirkungsanalyse für das Klimaschutzmanagement in Kommunen – Fördermittelnutzung

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wirkungsanalyse-fuer-das-klimaschutzmanagement-in

Kommunalrichtlinie


https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

Für die SPD Fraktion
Madeleine Oelze 

 

07. Juli 2022

Antrag

Neu- und Nachpflanzung von Obst- und Streuobstbäumen entlang der Gemeindeverbindungsstraßen und Anlage von Streuobstwiesen auf freien städtischen Flächen im Stadtgebiet und den drei Ortsteilen.

                                                                 

Begründung

Die Stadt Kenzingen sollte überlegen, ob sie nicht etwas mehr für sich und die Natur tun wollen. Ein Obstbaum ist da die ideale Verbindung. Gerade hochstämmige Obstbäume sind von hohem Wert. In den Höhlen alter Bäume leben oft Fledermäuse oder Vögel und ziehen ihren Nachwuchs groß. Damit diese Lebensräume wachsen können, müssen die Bäume natürlich auch irgendwann mal gepflanzt werden. Alte und lokaltypische Baumsorten sollten gegenüber modernen Arten bevorzugt werden, da sie häufig weniger krankheitsanfällig sind.

In und um Städte herum bieten die Streuobstwiesen Naturerlebnis- und Erholungsraum für Familien und stressgeplagte oder naturhungrige Mitbürger. Und ganz nebenbei erfüllen die Streuobstwiesen noch eine wichtige Funktion für den Boden- und Gewässerschutz.

Streuobstwiesen spielen für die biologische Vielfalt in Mitteleuropa eine herausragende und für die Zukunft wichtige Rolle. Mit über 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten zählen sie zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. 

Außerdem stellen Streuobstwiesen für viele Ortsansässige auch ein Stück Heimat dar und sind somit wichtig für die regionale Identität. Für den Tourismus spielen Streuobstwiesen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Unter anderem in ihrer Bedeutung als Natur- und Kulturerbe stellen sie einen Anziehungspunkt für Touristen dar und haben auch einen positiven Einfluss auf den Wert einer Region als Naherholungsgebiet und touristisch interessantem Raum. Aber Streuobstwiesen tragen nicht nur als Erholungsraum zur Lebensqualität bei. 
 

Wie kaum eine andere Kulturart schützen Streuobstwiesen durch den geschlossenen Unterwuchs vor Bodenerosion. Besonders in Hanglagen stabilisieren Streuobstbäume mit ihrem Wurzelwerk und aufgrund der geschlossenen Grasdecke den Boden. Der Aufwuchs bewirkt, dass der Regen nur langsam oberflächlich abfließt bzw. in den Boden versickert, so dass sich eine gut entwickelte Humusschicht bilden kann. Ein weiterer positiver Effekt von Streuobstpflanzungen ist, dass die im Boden enthaltenen Nährstoffe nicht so schnell in tiefer liegende Bodenhorizonte transportiert und ausgewaschen werden.

Der langsame Abfluss und die teilweise Versickerung des Oberflächenwassers gewährleisten die regelmäßige Zufuhr von Frischwasser zum Grundwasserkörper. Dabei wirkt der Boden als Filter für das Wasser, indem Verunreinigungen im Boden zurückgehalten werden. Günstig auf die Grundwasser- und damit Trinkwasserqualität wirkt sich auch eine Bewirtschaftungsweise aus, die ausschließlich organische Dünger verwendet.


Der Einfluss der Streuobstwiesen auf das Mikroklima ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Sie fungieren als Kalt- und Frischluftproduzenten für Siedlungsräume, spenden Schatten und filtern staubförmige Verunreinigungen und Schadstoffe aus der Luft. Die verstreute Anordnung der Bäume hat darüber hinaus einen Aufrauungseffekt, wodurch Windgeschwindigkeiten herabgesetzt werden und Streuobstwiesen für Siedlungen eine Art Windschutz darstellen können. Besonders in Form der früher typischen, um die Siedlungen gepflanzten, großflächigen Streuobstgürtel können die Obstwiesen ihre Wirkung als bioklimatischer Puffer optimal entfalten. 

 

Für die SPD Fraktion

Robert J. Arnitz

Fraktionsvorsitzender

17. Februar 2022

Antrag 

Bauliche Nutzung künftiger Baugebiete und verstärkte Innenstadtverdichtung

Die SPD-Fraktion beantragt, bei der Ausgestaltung von Baugebieten künftig die Grundsätze der gemeinwohlorientierten, nachhaltigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen und für die Schaffung von Wohnraum verstärkt auf die Nachverdichtung in Bereichen bebauter Zonen zu setzen.

Begründung

Heute das Zusammenleben von morgen gestalten!

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass neue Strukturen des Zusammenlebens notwendig sind, um den demografischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich begegnen zu können. Quartierentwicklung eröffnet die Chance, das Zusammenleben der Generationen und das Leben im Alter neu zu organisieren. Die Kommune muss dabei als „Motor im Sozialraum“ federführend sein. 2014 hat der Landtag ein Gesetz zur Quartiersentwicklung verabschiedet. Seit 2018 stehen den Städten und Gemeinden im Land Unterstützungsangebote für die Quartierentwicklung zur Verfügung. Das Wohnquartier Breitenfeld IV passt nicht mehr in die heutige Zeit, es ist in seiner Ausgestaltung weit entfernt von Gemeinwohlorientierung und wird den Anforderungen, die heute an eine nachhaltige Stadtentwicklung gestellt werden, nicht gerecht.

Innenentwicklung vor Außenentwicklung - dieses Prinzip hat in Deutschland gesetzlichen Rang.

Die Gemeinde Kenzingen ist dafür verantwortlich, dass in ihrem Bereich mit der nicht vermehrbaren Ressource Grund und Boden sorgfältig umgegangen wird. Potenziale im Innenbereich zu finden und zu nutzen, sei es auf brachliegenden oder untergenutzten Flächen oder um vorhandene Gebäude umzunutzen, dafür bedarf es zu allererst eines politischen Willens. Mit Rücksicht auf kommende Generationen sollte es Verwaltung und Gemeinderat ein Anliegen sein, Flächen zu sparen.

28. Januar 2021

Fraktionsübergreifender Antrag

Behandlung des Bauantrags

„Sanierung und Erweiterung des bestehenden Pflegeheims der AWO“

in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Begründung:

In der  öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 21. Januar 2021 wurde über einen Neu-/Erweiterungsbau der AWO diskutiert. Mehrheitlich stimmte der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger und eine Reihe Gemeinderäte bewerten das Verfahren kritisch. Das Bauvorhaben befindet sich in einem für Kenzingen sensiblen Bereich und die Pläne entsprechen nicht den Vorgaben der Altstadtsatzung. Diese Satzung hat der Gemeinderat 2003 beschlossen, darin werden Flachdächer verboten. Streng genommen hat sich der Technische Ausschuss mit seinem Beschluss über die Vorgaben des Gemeinderats (übergeordnetes Gremium) hinweggesetzt. Auch aus dieser Sicht ist der Beschluss angreifbar. Um eine eindeutige Rechtslage herzustellen, schlagen wir vor, das Projekt noch einmal im Gemeinderat zu diskutieren und abzustimmen.

Rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist §9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Kenzingen:

Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben.

Damit es zu keiner Fristüberschreitung kommt, bitten wir darum, diesem Antrag eine aufschiebende Wirkung beizumessen, bis der Gemeinderat darüber entschieden hat, ob der das Verfahren an sich ziehen will.

28. Dezember 2020

 

28. Dezember 2020

 

12. Dezember 2020

 

22. Oktober 2020

Antrag auf externe Beratung und professionelle Begleitung bei der Erarbeitung und Umsetzung eines ganzheitlichen und prozessbezogenen Innenstadtentwicklungs-konzepts mit Einbezug der HuG, Gastronomie und Einwohnerschaft.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD- Fraktion beantragt das Thema „Belebung der Innenstadt“  auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen und bittet die Verwaltung den Tagesordnungspunkt entsprechend vorzubereiten.

 

Begründung:

 

Wie wir alle wissen macht der Strukturwandel in Handel und Gewerbe auch vor unserer Kenzinger Innenstadt nicht halt. Der Veränderungsprozess im Konsumenten- und Kaufverhalten ist spürbar - sowie sichtbar und wird durch die Corona- Pandemie zusätzlich verstärkt. Sicher sind wir uns einig, dass es nicht zielführend ist, den Kopf in den Sand zu stecken, einfach nur abzuwarten und auf bessere Zeiten zu hoffen. Gerade in Zeiten von Corona müssen wir uns Gedanken machen, wie einkaufen (Einkaufen?) zukünftig aussehen wird und wie unsere Stadt stabilisiert werden und zukunftsfähig sein kann.

Um dem Leerstand in der Innenstadt entgegenzuwirken und den Einzelhandel und die Gastronomie zu stärken, braucht es die Entwicklung neuer innovativer und kreativer Ideen, die nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch umzusetzen sind. Dies stellt eine große Herausforderung dar, die nur gemeinsam im konstruktiven Zusammenspiel aller beteiligten Akteure zu bewältigen ist! Daher braucht es eine professionelle Beratung und Begleitung, einen Experten mit Knowhow, der alle beteiligten Akteure mit ihren unterschiedlichen Ideen und Vorstellungen zusammen an einen Tisch bringt, um gemeinsam Ziele, Leitbilder und mögliche Handlungsfelder zu entwickeln, in kleinen Schritten einzelne Projekte durchzuführen, zu testen und zu evaluieren.  (Ich würde zwei Sätze machen, wegen der besseren Lesbarkeit) Ein Experte, der auch die Eigentümer in die Innenstadtentwicklung einbindet und sachkundig berät.

Die in der Vergangenheit bearbeiteten (erarbeiteten) Konzepte und Bürger- Workshops (fehlt da ein Komma oder ein „und“) können hierfür als Grundlage dienen und prozessbezogen angepasst und weiterentwickelt werden.

Für das Zukunftskonzept „Innenentwicklung“ hat die Stadt mit der Umgestaltung der Innenstadt bereits einen wichtigen Schritt getan und gute Rahmenbedingungen geschaffen, die die Aufenthaltsqualität erhöhen. Doch damit ist es selbstverständlich nicht getan! Es müssen weitere Schritte folgen, um unsere Innenstadt zukunftsfähig zu machen!

Wir sind davon überzeugt, dass wir für die Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen einen  unabhängigen Experten brauchen, der mit dem Blick von Außen neutral und kompetent agieren , Wege für Fördermittel aufzeigen und weitere kooperative Vernetzungen in Gang bringen kann. Wir plädieren daher dafür, dass der Rat sich diesem Thema nochmals intensiv widmet, insbesondere auch deswegen, weil aufgrund einer bereits stattgefundenen intensiven (reicht nicht klärenden?) und klärenden Aussprache mit (zwischen?)Verwaltung und HuG Grundlagen für eine neue Entscheidungsfindung im Rat geschaffen wurden.

25. Juni 2020

Antrag:

Einrichtung eines Notfallfonds „HILFE COVID-19“. Unterstützung für betroffene Vereine der Gemeinde Kenzingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Guderjan,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

die SPD Fraktion stellt folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge die „Einrichtung eines Notfallfonds „HILFE COVID-19“ zur Unterstützung für betroffene Vereine der Gemeinde Kenzingen“ beschließen.

Begründung:

Die COVID-19-Pandemie legte seit Monaten das Leben überall lahm. Durch die massenhaften Absagen von Meisterschaften, Turnieren, Feste, Hocks und weiteren Veranstaltungen geraten Vereine in Sport und Kultur ggf. in eine existentielle Krise.

Unsere Vereine und ehrenamtlich Engagierte gehören zu den Stützen unserer Stadt und den drei Ortsteilen. Unauffällig und effektiv organisieren sie seit Jahrzehnten Kultur- und Sportveranstaltungen, Jugend- und Seniorenarbeit und das gesellschaftliche Miteinander. Hier möchte der Gemeinderat Kenzingen aktiv helfen und wird deshalb einen Notfallfonds „HILFE COVID-19“ schaffen.

Mit dem Notfallfonds soll unseren Vereinen aus den Bereichen Sport und Kultur geholfen werden, denen durch die COVID-19-Pandemie Kosten entstanden und die dadurch in eine finanzielle Notlage geraten sind.
 

Beispiele wären:

  • Absagen von eigenen Veranstaltungen
  • Nicht gedeckte Vorbereitungskosten mangels Zuschauereinnahmen
  • Zusätzlich angefallene und unvorhergesehene Kosten

Die Stadtverwaltung wird jeden Fall einzeln prüfen und entscheiden. Vorgesehen sind einmalige Förderungen in Höhe von bis zu max. 1.000 Euro.
 

Folgende Punkte müssen im Antrag enthalten sein.

  • Wie ist Ihr Verein derzeit aufgestellt?
  • Mitgliederzahlen (aktive, passive)
  • Anzahl der aktiven Jugendlichen unter 18 Jahre
  • Geplante Vereinsveranstaltungen 2020 die nicht durchgeführt werden konnten
  • Zu erwartende Einnahmeverluste
  • Bericht der letzten Kassenprüfung (Generalversammlung 2019)
  • Gerne weitere Hintergrundinformationen zum Verein

Eine Förderung der Vereine kann nur nach Offenlegung der gesamten Finanz- und Kassenlage und nur bei finanzieller Notlage stattfinden!